Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (ESTG) wurde durch das Finanzamt Hilden mit der Sicherheitsnummer 513501220353 erteilt und ist gültig vom 06.03.2026 bis 3.03.2029.
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